Rechtsprechung
BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 91a Abs 1
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz - rechtsprechung-im-internet.de
§ 91a Abs 1 FGO vom 25.04.2013
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz
- IWW
§ 121 Satz 1, § 91a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 91a Abs. 1 FGO, § 91a FGO, § 52 Abs. 1 FGO, §§ 193 bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes
- JurPC
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz
- rewis.io
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 91a Abs. 1
Voraussetzungen der Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz - rechtsportal.de
FGO § 91a Abs. 1
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz - datenbank.nwb.de
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mündliche Verhandlung per Videokonferenz - und die gesicherte Verbindung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 20.07.2018 - 4 K 493/17
- BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18
- BFH, 20.05.2021 - IV R 31/18
Papierfundstellen
- NJW 2021, 2760
- FamRZ 2021, 1552
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.02.2021 - IV R 35/19
Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung; …
Auszug aus BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18
Er verweist auf die Möglichkeit der Entscheidung durch den BFH im Rahmen einer Videokonferenz (BFH-Urteil vom 10.02.2021 - IV R 35/19, BFHE 272, 152).c) Zu Unrecht beruft sich das FA auf das BFH-Urteil vom 10.02.2021 - IV R 35/19 (Rz 33 f.).
- BFH, 12.02.2019 - VIII B 53/18
Bestimmtheitsanforderungen an eine Verfügung gemäß § 79b Abs. 2 FGO
Auszug aus BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18
Hierbei ist insbesondere die Zumutbarkeit des Erscheinens vor Gericht für die Beteiligten zu berücksichtigen, ebenso das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer Videokonferenz, und es ist zu würdigen, ob wesentliche Belange gegen die Durchführung der Videokonferenz sprechen (vgl. BFH-Beschluss vom 12.02.2019 - VIII B 53/18, Rz 16, m.w.N.). - BFH, 27.03.2003 - VI B 77/02
Verfahrensbeteiligung per Videokonferenz, Beschwerde
Auszug aus BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18
Die Entscheidung, ob eine mündliche Verhandlung mittels Videokonferenz durchgeführt wird, liegt im Ermessen des Gerichts (BFH-Beschluss vom 27.03.2003 - VI B 77/02, BFH/NV 2003, 818). - FG Nürnberg, 29.01.2014 - 3 K 861/13
Keine Video-Konferenz über Skype - Klage zur Klärung theoretischer Fragen - Kein …
Auszug aus BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18
Dies wäre aber für eine mündliche Verhandlung erforderlich, um insbesondere die unzulässige Teilnahme von Dritten außerhalb des die Öffentlichkeit herstellenden Sitzungsraums zu verhindern (vgl. zur Sicherheit der Übertragung Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 29.01.2014 - 3 K 861/13, unter I.2.).
- BFH, 13.03.2024 - VIII B 4/23
Ablehnung einer Terminsaufhebung im Anschluss an eine Mandatsniederlegung
Ein Anspruch auf Schaffung der technischen Voraussetzungen ergibt sich aus § 91a FGO nicht (BFH-Beschluss vom 12.05.2021 - IV R 31/18, BFH/NV 2021, 1079, Rz 6).